Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen. die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Verkäufer und Käufer verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Zusagen der Verkaufsorgane bedürfen zur Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor.

Liefertermine bzw. Lieferfristen sind dann und insoweit nicht verbindlich, als vom verkäufer nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten der Auftragserfüllung entgegenstehen, bzw. wenn zwischen Auftragserteilung und gewünschtem Liefertermin weniger als fünf Arbeitstage verbleiben. Der Verkäufer behält sich in derartigen Fällen ausdrücklich das Recht vor, angenommene Aufträge innerhalb angemessener Frist zu stornieren. Jedenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die bestellte Warenmenge zu kürzen und die Lieferung auf vorrätige Waren zu beschränken. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für allfällige Nachteile des Käufers, die aus Lieferverzögerungen bzw. Nichtlieferungen, aus welchen Gründen immer, entstehen.
Die Lieferung der Ware erfolgt gemäß der bekannten bzw. vereinbarten Qualitätsspezifikationen. Bezüglich Beschaffenheit, Maß, Zahl und Gewicht der Ware gelten die vor der Versendung in unserer Verkaufsstelle festgestellte Werte als verbindlich. Bei Loco-Sendungen und Sendungen durch den Spediteur können Beanstandungen nur bei Warenübernahme berücksichtigt werden. Bei Bahn- oder Postsendungen muß der Schaden durch eine bahn- oder postamtliche Bestätigung nachgewiesen und vom Empfänger geltend gemacht werden.

Sofern keine anderen Konditionen gelten, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wenn fällige Rechnungen des Verkäufers vorhanden sind, kann Skonto bei Bezahlung späterer Rechnung nicht gewährt werden. Dementsprechend werden eingehende Zahlungen zum Begleich der ältesten offenen Fakturen verwendet. Ab Verfallstag werden bankmäßige Zinsen berechnet. Das Rechnungsdatum ist der Liefertag.

Es liegt im Ermessen des Verkäufers, die Höhe und Art des Kredites zu bestimmen. Die Gewährung eines bestimmten Zahlungszieles hat auf das Kreditausmaß keinen Einfluß. Der Verkäufer ist berechtigt, sobald die von ihm bestimmte Kredithöhe erreicht ist, für weitere Lieferungen die Zahlungsbedingungen zu bestimmen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien, und zwar auch bei Lieferungen ab anderen Stationen.In Streitfällen aus diesen wie aus allen künftigen Geschäften unterwerfen sich Käufer und Verkäufer dem Gerichtsstand des Erfüllungsortes.Die Informationen dürfen nicht verändert oder verfälscht werden.

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